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Aufhebung des Zweigstellenverbots gilt nicht für Notaramt
15.05.2008, 14:17
Nach Aufhebung des Zweigstellenverbots für Rechtsanwälte ist es dem Rechtsanwalt
in der Kanzlei gestattet, eine Zweigstelle an einem anderen Ort zu führen, nicht
hingegen dem in derselben Kanzlei befindlichen Notar. Das Kammergericht
entschied, dass in der Zweigstelle nicht der Eindruck erweckt werden darf, dass
dort notarielle Dienstleistungen erbracht werden können. Die ausführliche
Begründung können Sie hier nachlesen : http://www.rakffm.de/raka/archiv/KGBerlin20080215.html