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  476 + +  Aufhebung des Zweigstellenverbots gilt nicht für Notaramt 15.05.2008, 14:17  
  Nach Aufhebung des Zweigstellenverbots für Rechtsanwälte ist es dem Rechtsanwalt in der Kanzlei gestattet, eine Zweigstelle an einem anderen Ort zu führen, nicht hingegen dem in derselben Kanzlei befindlichen Notar. Das Kammergericht entschied, dass in der Zweigstelle nicht der Eindruck erweckt werden darf, dass dort notarielle Dienstleistungen erbracht werden können. Die ausführliche Begründung können Sie hier nachlesen :
http://www.rakffm.de/raka/archiv/KGBerlin20080215.html
 
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