Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main weist darauf hin, dass gem. § 690 Abs.
III ZPO n.F. die Stellung des Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids ab
1.12.2008 nur noch in maschinell lesbaren Form zulässig ist. Elektronischer
Datenaustausch im Sinne dieser Vorschrift ist die Übermittlung per EGVP oder
auch im Wege des Barcodeantrages.
Schon jetzt können Sie den Online-Mahnantrag unter http://www.online-mahnantrag.de nutzen. Mit Hilfe der auf
dieser Webseite hinterlegten Anwendung, erstellen Sie Schritt für Schritt Ihren
elektronischen Mahnantrag. Dabei müssen Sie die vordefinierten Datenmasken
ausfüllen bzw. aus den schon vorbelegten Auswahlfeldern Ihre Angaben
entsprechend auswählen. Abschließend wird der Mahnantrag entweder
a) auf Papier ausgedruckt (Barcode) und per Briefpost oder
b) über Internet (EGVP) versandt.