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  484 + +  Online Mahnantrag 01.08.2008, 21:41  
  Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main weist darauf hin, dass gem. § 690 Abs. III ZPO n.F. die Stellung des Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids ab 1.12.2008 nur noch in maschinell lesbaren Form zulässig ist. Elektronischer Datenaustausch im Sinne dieser Vorschrift ist die Übermittlung per EGVP oder auch im Wege des Barcodeantrages.

Schon jetzt können Sie den Online-Mahnantrag unter http://www.online-mahnantrag.de nutzen. Mit Hilfe der auf dieser Webseite hinterlegten Anwendung, erstellen Sie Schritt für Schritt Ihren elektronischen Mahnantrag. Dabei müssen Sie die vordefinierten Datenmasken ausfüllen bzw. aus den schon vorbelegten Auswahlfeldern Ihre Angaben entsprechend auswählen. Abschließend wird der Mahnantrag entweder

a) auf Papier ausgedruckt (Barcode) und per Briefpost oder
b) über Internet (EGVP) versandt.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei dem Versand per Internet eine Signaturkarte
http://www.notarkammer-frankfurt.de/anbieter_signaturkarte.html< /a>
ein Kartenlesegerät
http://www.egvp.de/software/index.php und
die kostenfreie Justizsoftware EGVP ( Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach
http://www.notarkammer-frankfurt.de/egvp.html benötigen.
Zur komfortablen Nutzung dieser Hard-/Software sollten Sie sich auch rechtzeitig mit Ihrem Systempartner in Verbindung setzen.

Weitere Informationen sowie FAQ´s zum Online-Mahnantrag finden Sie hier: http://www.notarkammer-frankfurt.de/online-mahnantrag-info.pdf .

Darüber hinaus gibt auch die Homepage des Amtsgerichts Hünfeld
http://www.ag-huenfeld.justiz.hessen.de/irj/AMG_Huenfeld_Interne t?uid=910709b8-11e9-6511-aeb6-df144e9169fc weitere Hilfestellungen.
 
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