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  490 + +  Vergütungsbarometer 2008 für den Kammerbezirk Frankfurt 02.09.2008, 15:35  
  Nicht mehr für alle anwaltlichen Tätigkeitsfelder bestimmt der Gesetzgeber gesetzliche Gebühren. Seit 2006 sind die Beratung, Begutachtung und Mediation gebührenrechtlich vollständig dereguliert. Der Gesetzgeber hat den Wunsch, der Vereinbarung einer Vergütung zwischen Mandant und Rechtsanwalt in der Praxis Geltung zu verschaffen, deutlich artikuliert. Hinzu kommt, dass bei Fehlen einer Vergütungsvereinbarung nach § 612 Abs. 2 BGB eine "übliche Vergütung" geschuldet ist, soweit es für die anwaltliche Tätigkeit an Gebührentatbeständen fehlt.

Das Soldan Institut für Anwaltsmanagement führt nunmehr ein Langzeitprojekt durch, das die anwaltliche Vergütung dauerhaft zum Gegenstand der empirischen Forschung macht.
Das erste Vergütungsbarometer liegt vor und beinhaltet die Praxis der Vergütungsvereinbarungen nicht nur auf Bundesebene, sondern speziell auch für den Kammerbezirk Frankfurt am Main.
Beteiligt haben sich an der Untersuchung 14 regionale Kammern, in denen rund 100.000 der 147.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte organisiert sind.
An dieser Untersuchung haben sich insgesamt 6.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beteiligt. Das Soldan Institut teilt mit, dass die Untersuchung damit auch repräsentativ ist.
Das Vergütungsbarometer liefert verlässliche Marktinformationen darüber, welche Faktoren die Vergütungsvereinbarungen der Anwälte beeinflussen. Fachliche Schwerpunktsetzungen und Spezialisierungen, der Erwerb von Fachanwaltstiteln, die örtliche Lage von Kanzleien, die Größe der Kanzleien oder auch das Geschlecht der Anwälte wurden in ihren Wirkungen auf die Höhe der Vergütung untersucht. Außerdem erhält man Informationen über Höhe und Art der Vergütungsvereinbarung auch speziell im Kammerbezirk Frankfurt.
Exemplarisch sei hier die Tabelle zu den durchschnittlichen Stundensätzen im Bund und im Kammerbezirk Frankfurt beschrieben: Danach beträgt der durchschnittliche Mindeststundensatz auf Bundesebene 136 EUR; im Kammerbezirk Frankfurt liegt er bei 141 EUR. Der Höchstsatz beläuft sich bundesweit auf 220 EUR und im Kammerbezirk liegt der durchschnittliche Höchstsatz bei 231 EUR.
Im Kammerbezirk Frankfurt liegt der durchschnittliche feste Stundensatz bei Anwälten, die über keinen Fachanwaltstitel verfügen bei 193 EUR, bei Fachanwälten bei 206 EUR. Auch die Länge der Berufserfahrung führt sowohl auf Bundesebene, als auch im Kammerbezirk Frankfurt zu entsprechend höheren vereinbarten Stundensätzen. Daneben spielt auch die Mandantenstruktur, die Örtlichkeit der Kanzlei (in Großstädten werden höhere Stundensatzvereinbarungen getroffen), die Spezialisierung und auch, ob eine Promotion erlangt wurde, eine Rolle bei der Höhe der Gebührenvereinbarung. Auch das Geschlecht des Anwaltes spielt eine Rolle. So liegt der durchschnittliche feste Stundensatz der Rechtsanwälte im Kammerbezirk Frankfurt bei 206 EUR, die der Rechtsanwältinnen jedoch nur bei 180 EUR. Auf Bundesebene ist der Unterschied noch größer, da liegt der durchschnittliche Stundensatz von Anwältinnen bei 156 EUR, von Anwälten bei 191 EUR.
Einzusehen ist die komplette Untersuchung auf unserer Homepage unter http://www.rakffm.de/raka/rub_public/tmp/Verguetungsbsbarometer. pdf
 
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