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Vergütungsbarometer 2008 für den Kammerbezirk Frankfurt |
02.09.2008, 15:35 |
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Nicht mehr für alle anwaltlichen Tätigkeitsfelder bestimmt der Gesetzgeber
gesetzliche Gebühren. Seit 2006 sind die Beratung, Begutachtung und Mediation
gebührenrechtlich vollständig dereguliert. Der Gesetzgeber hat den Wunsch, der
Vereinbarung einer Vergütung zwischen Mandant und Rechtsanwalt in der Praxis
Geltung zu verschaffen, deutlich artikuliert. Hinzu kommt, dass bei Fehlen einer
Vergütungsvereinbarung nach § 612 Abs. 2 BGB eine "übliche Vergütung" geschuldet
ist, soweit es für die anwaltliche Tätigkeit an Gebührentatbeständen fehlt.
Das Soldan Institut für Anwaltsmanagement führt nunmehr ein Langzeitprojekt
durch, das die anwaltliche Vergütung dauerhaft zum Gegenstand der empirischen
Forschung macht.
Das erste Vergütungsbarometer liegt vor und beinhaltet die Praxis der
Vergütungsvereinbarungen nicht nur auf Bundesebene, sondern speziell auch für
den Kammerbezirk Frankfurt am Main.
Beteiligt haben sich an der Untersuchung 14 regionale Kammern, in denen rund
100.000 der 147.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte organisiert sind.
An dieser Untersuchung haben sich insgesamt 6.000 Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte beteiligt. Das Soldan Institut teilt mit, dass die Untersuchung
damit auch repräsentativ ist.
Das Vergütungsbarometer liefert verlässliche Marktinformationen darüber, welche
Faktoren die Vergütungsvereinbarungen der Anwälte beeinflussen. Fachliche
Schwerpunktsetzungen und Spezialisierungen, der Erwerb von Fachanwaltstiteln,
die örtliche Lage von Kanzleien, die Größe der Kanzleien oder auch das
Geschlecht der Anwälte wurden in ihren Wirkungen auf die Höhe der Vergütung
untersucht. Außerdem erhält man Informationen über Höhe und Art der
Vergütungsvereinbarung auch speziell im Kammerbezirk Frankfurt.
Exemplarisch sei hier die Tabelle zu den durchschnittlichen Stundensätzen im
Bund und im Kammerbezirk Frankfurt beschrieben: Danach beträgt der
durchschnittliche Mindeststundensatz auf Bundesebene 136 EUR; im Kammerbezirk
Frankfurt liegt er bei 141 EUR. Der Höchstsatz beläuft sich bundesweit auf 220
EUR und im Kammerbezirk liegt der durchschnittliche Höchstsatz bei 231 EUR.
Im Kammerbezirk Frankfurt liegt der durchschnittliche feste Stundensatz bei
Anwälten, die über keinen Fachanwaltstitel verfügen bei 193 EUR, bei
Fachanwälten bei 206 EUR. Auch die Länge der Berufserfahrung führt sowohl auf
Bundesebene, als auch im Kammerbezirk Frankfurt zu entsprechend höheren
vereinbarten Stundensätzen. Daneben spielt auch die Mandantenstruktur, die
Örtlichkeit der Kanzlei (in Großstädten werden höhere Stundensatzvereinbarungen
getroffen), die Spezialisierung und auch, ob eine Promotion erlangt wurde, eine
Rolle bei der Höhe der Gebührenvereinbarung. Auch das Geschlecht des Anwaltes
spielt eine Rolle. So liegt der durchschnittliche feste Stundensatz der
Rechtsanwälte im Kammerbezirk Frankfurt bei 206 EUR, die der Rechtsanwältinnen
jedoch nur bei 180 EUR. Auf Bundesebene ist der Unterschied noch größer, da
liegt der durchschnittliche Stundensatz von Anwältinnen bei 156 EUR, von
Anwälten bei 191 EUR.
Einzusehen ist die komplette Untersuchung auf unserer Homepage unter http://www.rakffm.de/raka/rub_public/tmp/Verguetungsbsbarometer.
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