Kammer News      News als Email abonnieren  

   Neueste    Nur Titel  
 
  492 + +  Steuerliche Probleme bei Sozietätskündigungen 04.09.2008, 12:26  
  Der BGH hat in der Entscheidung II ZR 181/04 (NZG 2008, 623) über eine Fortsetzung der Anwaltssozietät trotz Kündigung durch die Mehrheit der Gesellschafter zu entscheiden. Diese Entscheidung kann insbesondere auch bei Besteuerung von Rechtanwaltskanzleien negative Auswirkungen haben, weil das Urteil die Realteilungsproblematik für Rechtsan-waltssozietäten verschärft. Nach der Entscheidung findet eine gesellschaftsvertragliche Fortsetzungsklausel, nach der im Falle einer Kündigung eines Gesellschafters dieser ausscheidet und die Gesellschaft unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt wird, mangels anderweitiger gesellschaftsvertraglicher Regelungen auch dann Anwendung, wenn die Mehrheit der Gesellschafter die Mitgliedschaft kündigt. Dadurch, dass die Gesellschaft nach der Wertung der BGH-Entscheidung nicht aufgelöst wird, sondern bei den verbleibenden Sozien weiterbesteht, kommt es zu einer vollen Besteuerung der stillen Reserven. Wegen der Einzelheiten sehen Sie: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py ?Gericht=bgh&Art=en&client=%5B%27%5B%27%2C+%27%5B%27%5D&client=%5B%2 7%5B%27%2C+%27%5B%27%5D&sid=c18a6565ba615afa89d6c2860583f60f.

Das Thema der Realteilung von Personengesellschaften hat die Bundesrechtsanwaltskammer in den letzten zwei Jahren immer wieder beschäftigt. Die Anwendung des Erlasses des Bundesministeriums der Finanzen zur Anwendung von § 16 Abs. 3 EStG bei Realteilung (BMF-Schreiben v. 28.02.2006) durch die Finanzbehörden führt zu schwerwiegenden Auswirkungen im Bereich der freien Berufe. Bei nahezu jeder personellen Veränderung von Gesellschaften bzw. Sozietäten müssen stille Reserven aufgedeckt und versteuert werden, was die Finanzausstattung der Kanzleien nachhaltig gefährdet. Mit insgesamt zwei Schreiben des Präsidenten der BRAK v. 03.08.06 und v. 30.11.06 hatte die Bundesrechtsanwaltskammer gegenüber dem Vorsitzenden und den Mitgliedern des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages auf die Probleme, die durch den BMF-Erlass v. 28.02.06 für Rechtsanwaltskanzleien entstehen, hingewiesen. Um die derzeitige rechtliche Situation zu entschärfen, wird derzeit im Ausschuss Steuerrecht ein Gesetzesvorschlag der BRAK zur Änderung des Einkommensteuergesetzes abgestimmt.
 
  Geschäftsführung E-mail    

 
 
News der Kammer | Administrator: webmaster | Admin-Bereich by Alex 2003   Seitenanfang