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Steuerliche Probleme bei Sozietätskündigungen |
04.09.2008, 12:26 |
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Der BGH hat in der Entscheidung II ZR 181/04 (NZG 2008, 623) über eine
Fortsetzung der Anwaltssozietät trotz Kündigung durch die Mehrheit der
Gesellschafter zu entscheiden. Diese Entscheidung kann insbesondere auch bei
Besteuerung von Rechtanwaltskanzleien negative Auswirkungen haben, weil das
Urteil die Realteilungsproblematik für Rechtsan-waltssozietäten verschärft. Nach
der Entscheidung findet eine gesellschaftsvertragliche Fortsetzungsklausel, nach
der im Falle einer Kündigung eines Gesellschafters dieser ausscheidet und die
Gesellschaft unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt wird, mangels
anderweitiger gesellschaftsvertraglicher Regelungen auch dann Anwendung, wenn
die Mehrheit der Gesellschafter die Mitgliedschaft kündigt. Dadurch, dass die
Gesellschaft nach der Wertung der BGH-Entscheidung nicht aufgelöst wird, sondern
bei den verbleibenden Sozien weiterbesteht, kommt es zu einer vollen Besteuerung
der stillen Reserven. Wegen der Einzelheiten sehen Sie: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py
?Gericht=bgh&Art=en&client=%5B%27%5B%27%2C+%27%5B%27%5D&client=%5B%2
7%5B%27%2C+%27%5B%27%5D&sid=c18a6565ba615afa89d6c2860583f60f.
Das Thema der Realteilung von Personengesellschaften hat die
Bundesrechtsanwaltskammer in den letzten zwei Jahren immer wieder beschäftigt.
Die Anwendung des Erlasses des Bundesministeriums der Finanzen zur Anwendung von
§ 16 Abs. 3 EStG bei Realteilung (BMF-Schreiben v. 28.02.2006) durch die
Finanzbehörden führt zu schwerwiegenden Auswirkungen im Bereich der freien
Berufe. Bei nahezu jeder personellen Veränderung von Gesellschaften bzw.
Sozietäten müssen stille Reserven aufgedeckt und versteuert werden, was die
Finanzausstattung der Kanzleien nachhaltig gefährdet. Mit insgesamt zwei
Schreiben des Präsidenten der BRAK v. 03.08.06 und v. 30.11.06 hatte die
Bundesrechtsanwaltskammer gegenüber dem Vorsitzenden und den Mitgliedern des
Finanzausschusses des Deutschen Bundestages auf die Probleme, die durch den
BMF-Erlass v. 28.02.06 für Rechtsanwaltskanzleien entstehen, hingewiesen. Um die
derzeitige rechtliche Situation zu entschärfen, wird derzeit im Ausschuss
Steuerrecht ein Gesetzesvorschlag der BRAK zur Änderung des
Einkommensteuergesetzes abgestimmt. |
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