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Elektronische Benachrichtigung durch Registergerichte
24.09.2008, 15:44
Seit dem Frühjahr 2008 versenden alle hessischen Registergerichte einfache
Mitteilungen in Registersachen elektronisch. Nach dem positiven Verlauf der
Pilotierungsphase beim Amtsgericht Frankfurt am Main werden seit dem 1.
September 2008 durch alle hessischen Registergerichte auch die qualifiziert zu
signierenden Dokumente - wie z. B. Zurückweisungsbeschlüsse oder amtliche
Registerausdrucke - elektronisch versandt. Die Unterschrift auf elektronischen
Dokumenten erfolgt mit Hilfe der elektronischen qualifizierten Signatur und
ersetzt die handschriftliche Unterzeichnung auf Papier. Dazu wurden die
Mitarbeiter der hessischen Registergerichte mit entsprechenden Signaturkarten
ausgestattet.
In Hessen benennt die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei
hessischen Gerichten und Staatsanwaltschaften vom 26. Oktober 2007 die
Rechtsgebiete, in welchen die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation
zwischen Bürgern, Notaren, Rechtsanwälten oder sonstigen Verfahrensbeteiligten
einerseits und den Gerichten und Staatsanwaltschaften andererseits eingesetzt
wird. Dabei wird für die Kommunikation das Elektronische Gerichts- und
Verwaltungspostfach (EGVP) genutzt. Im Registerbereich ist durch das Gesetz über
elektronische Handels-, Genossenschafts- sowie das Unternehmensregister (EHUG)
vom 10. November 2006 eine elektronische Einreichung zwingend normiert worden,
soweit es sich um Anmeldungen zur Eintragung in das Handelsregister handelt. Die
elektronische Kommunikation zwischen externen Kommunikationspartnern und
Gerichten wurde dadurch deutlich angeschoben. Allein in Hessen sind im ersten
Halbjahr 2008 fast 50.000 bearbeitbare elektronische Eingänge zum Handels-,
Genossenschafts- und Partnerschaftsregister verzeichnet worden. Auch der seit
April 2008 eingeführte elektronische Versand von Mitteilungen durch die
hessischen Registergerichte ist erfolgreich gestartet. Bis zur Jahresmitte 2008
sind bereits mehr als 35.000 Nachrichten versandt worden.