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"Ombudsmann" für Streitigkeiten zwischen Anwalt und Mandant |
24.09.2008, 15:59 |
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Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer
unabhängigen, bundesweit tätigen "Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft"
beschlossen.
"Mit der neuen Schlichtungsstelle bekommen Rechtsuchende die Möglichkeit, bei
Streitigkeiten mit ihrer Rechtsanwältin oder ihrem Rechtsanwalt eine
einvernehmliche Lösung ohne Anrufung der Gerichte zu erreichen. Der
Gesetzentwurf orientiert sich dabei an dem Vorbild anderer erfolgreicher
"Ombudsmann"- Einrichtungen wie etwa bei Banken oder Versicherungen. Die neue
Schlichtungsstelle kann kostenlos in Anspruch genommen werden. Sie unterscheidet
sich von den bereits bestehenden Schlichtungsangeboten örtlicher
Rechtsanwaltskammern durch ihre gesetzlich garantierte Unabhängigkeit und durch
die Person des Schlichters, der nicht aus den Reihen der Rechtsanwälte kommen
darf. Dadurch stärken wir das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die
Anwaltschaft. Zusammen mit den ortsnahen Vermittlungsangeboten wird die
bundesweite Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft einen wesentlichen Beitrag
zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen und damit auch zur
Gerichtsentlastung leisten", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries.
Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft soll bei der
Bundesrechtsanwaltskammer angesiedelt werden. Ihre Unabhängigkeit von der
Anwaltschaft wird durch die gesetzlichen Anforderungen an die Person des
Schlichters und durch die vorgeschriebene Beteiligung eines Beirats
sichergestellt. Dem Beirat, der bei der Ernennung des Schlichters und dem Erlass
der Schlichtungsordnung mitwirkt, müssen neben Vertretern der Rechtsanwaltschaft
mindestens paritätisch auch Vertreter der Verbraucherverbände und anderer
Einrichtungen (Verbände der Wirtschaft, des Handwerks oder der Versicherungen)
angehören.
Der Tätigkeitsbereich der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft wird sich
auf alle zivil-rechtlichen Streitigkeiten wie beispielsweise über die Höhe der
Anwaltsvergütung (Honorarstreitigkeiten) oder über Haftungsansprüche des
Mandanten gegen den Anwalt (Anwaltshaftung) erstrecken.
Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren, dessen Durchführung sowohl der
Rechtsanwalt als auch der Mandant beantragen können, ist für beide Seiten
freiwillig.
Die neue Schlichtungsstelle ergänzt die bestehenden lokalen
Schlichtungseinrichtungen der Rechtsanwaltskammern und eröffnet den Mandanten
die Möglichkeit, die Berechtigung anwaltlicher Honorarforderungen oder das
Bestehen von Schadensersatzansprüchen wegen anwaltlicher Falschberatung durch
eine von der Anwaltschaft unabhängige Institution überprüfen zu lassen, ohne
sogleich den Rechtsweg beschreiten zu müssen.
Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Bei zügigen Beratungen
im Parlament kann es im Frühjahr 2009 in Kraft treten. |
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Geschäftsführung  |
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