Die Satzungsversammlung hat in ihrer Sitzung vom 14.11.2008 in Berlin mit großer
Mehrheit die Voraussetzung für die Einführung eines Fachanwalts für Agrarrecht
geschaffen. "Mit dieser Entscheidung ihres Parlaments unterstreicht die
Anwaltschaft die besondere Bedeutung des Agrarrechts für den gesamten, hoch
differenzierten landwirtschaftlichen Bereich und für den Verbraucherschutz,"
erläuterte der Präsident der BRAK Axel C. Filges.