506 + + 
Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes
28.11.2008, 17:44
Das BverfG hat in einem Beschluss vom 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06 entschieden,
dass es mit mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, dass nach § 2 Abs. 2 BerHG das
Steuerrecht nicht zu den beratungshilfefähigen Angelegenheiten zählt: "§ 2
Absatz 2 des Gesetzes über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem
Einkommen (Beratungshilfegesetz) vom 18. Juni 1980 (Bundesgesetzblatt I Seite
689) in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Beratungshilfegesetzes und
anderer Gesetze vom 14. September 1994 (Bundesgesetzblatt I Seite 2323) ist mit
Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar, soweit er die Gewährung von
Beratungshilfe nicht auch in Angelegenheiten des Steuerrechts ermöglicht. Für
die Übergangszeit bis zu einer gesetzlichen Neuregelung darf die Gewährung von
Beratungshilfe in Angelegenheiten, die den Finanzgerichten zugewiesen sind,
nicht deshalb versagt werden, weil diese Angelegenheiten nicht zu den in § 2
Absatz 2 des Gesetzes über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem
Einkommen aufgeführten Rechtsgebieten zählen."
Sie finden die Entscheidung hier: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20081014
_1bvr231006.html