Kammer News      News als Email abonnieren  

   Neueste    Nur Titel  
 
  506 + +  Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes 28.11.2008, 17:44  
  Das BverfG hat in einem Beschluss vom 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06 entschieden, dass es mit mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, dass nach § 2 Abs. 2 BerHG das Steuerrecht nicht zu den beratungshilfefähigen Angelegenheiten zählt: "§ 2 Absatz 2 des Gesetzes über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (Beratungshilfegesetz) vom 18. Juni 1980 (Bundesgesetzblatt I Seite 689) in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Beratungshilfegesetzes und anderer Gesetze vom 14. September 1994 (Bundesgesetzblatt I Seite 2323) ist mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar, soweit er die Gewährung von Beratungshilfe nicht auch in Angelegenheiten des Steuerrechts ermöglicht. Für die Übergangszeit bis zu einer gesetzlichen Neuregelung darf die Gewährung von Beratungshilfe in Angelegenheiten, die den Finanzgerichten zugewiesen sind, nicht deshalb versagt werden, weil diese Angelegenheiten nicht zu den in § 2 Absatz 2 des Gesetzes über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen aufgeführten Rechtsgebieten zählen."
Sie finden die Entscheidung hier: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20081014 _1bvr231006.html
 
  Geschäftsführung E-mail    

 
 
News der Kammer | Administrator: webmaster | Admin-Bereich by Alex 2003   Seitenanfang