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Streichung des Krankengeldes für Selbständige
04.12.2008, 11:03
Zum 1. Januar 2009 entfällt für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige
und Freiberufler der Anspruch auf Krankengeld. Anstelle des früheren automatisch
gegebenen Anspruchs treten nunmehr Wahltarife, welche die Krankenkassen anbieten
müssen. Durch den Wegfall des Krankengeldanspruchs profitieren sie zwar von dem
ermäßigten einheitlichen Beitragssatz von 14,9 Prozent (im Gegensatz zu dem
sonst einheitlichen Beitragssatz von 15,5 Prozent). Die neue Regelung trägt
unter anderem dem häufig fehlenden Interesse freiwillig versicherter
Selbständiger an Krankengeldleistungen Rechnung. Den Betroffenen ist jedoch zu
raten, jetzt noch zu handeln, um nicht ab 2009 im Krankheitsfall völlig
schutzlos zu sein.
Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB)hat dazu ein Infoblatt herausgegeben,
das Sie hier finden: http://www.freie-berufe.de/fileadmin/freie-berufe.de/pdf/Soziale
s/Infoblatt_Krankengeld_fuer_Selbststaendige_081119.pdf.