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  508 + +  Streichung des Krankengeldes für Selbständige 04.12.2008, 11:03  
  Zum 1. Januar 2009 entfällt für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige und Freiberufler der Anspruch auf Krankengeld. Anstelle des früheren automatisch gegebenen Anspruchs treten nunmehr Wahltarife, welche die Krankenkassen anbieten müssen. Durch den Wegfall des Krankengeldanspruchs profitieren sie zwar von dem ermäßigten einheitlichen Beitragssatz von 14,9 Prozent (im Gegensatz zu dem sonst einheitlichen Beitragssatz von 15,5 Prozent). Die neue Regelung trägt unter anderem dem häufig fehlenden Interesse freiwillig versicherter Selbständiger an Krankengeldleistungen Rechnung. Den Betroffenen ist jedoch zu raten, jetzt noch zu handeln, um nicht ab 2009 im Krankheitsfall völlig schutzlos zu sein.
Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB)hat dazu ein Infoblatt herausgegeben, das Sie hier finden: http://www.freie-berufe.de/fileadmin/freie-berufe.de/pdf/Soziale s/Infoblatt_Krankengeld_fuer_Selbststaendige_081119.pdf.
 
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