510 + + 
EU-Mahnverfahren und EU-Verfahren für geringfügige Forderungen
12.12.2008, 10:15
Das Europäische Mahnverfahren kann ab heute, das europäische Verfahren für
geringfügige Forderungen kann ab 1. Januar 2009 europaweit genutzt werden.
Formulare für diese Verfahren sind ab heute bzw. ab 1. Januar 2009 über den
Europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen abrufbar: http://ec.europa.eu/justice_home/judicialatlascivil/html/index_d
e.htm.
"Es reicht nicht, nur den Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt zu
vereinfachen. Wir müssen dafür sorgen, dass Bürger und Unternehmen auch
tatsächlich zu ihrem Recht kommen, wenn sie in Europa unternehmerisch oder als
Privatperson aktiv sind. Bislang konnten sprachliche Barrieren und die
Unkenntnis der fremden Rechtsordnung Einzelne von der gerichtlichen Durchsetzung
ihrer berechtigten Forderungen abhalten. Das ändert sich nun. Im
grenzüberschreitenden Rechtsverkehr sind für bestimmte Ansprüche europaweit
einheitliche gerichtliche Verfahren geschaffen worden, die diese Hürden abbauen.
Die neuen Verfahren stehen als Alternative zu den nationalen Verfahren in den
Mitgliedstaaten zur Verfügung", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries.