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Nochmals: Streichung des Krankengeldes für Selbständige
15.12.2008, 11:35
Wir haben Sie am 4.12.2008 in unseren RAK-News unter der Überschrift "Streichung
des Krankengeldes für Selbstständige" über Änderungen ab 1.1.2009 im Bereich der
gesetzlichen Krankenkassen informiert. Aus gegebenem Anlass und auf Hinweis der
AOK Hessen ergänzen wir diese Information. Wie Ihnen bereits mitgeteilt,
entfällt zum 1.1.2009 für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige und
Freiberufler der Anspruch auf Krankengeld. Anstelle des früheren automatisch
gegebenen Anspruches treten nunmehr Wahltarife, welche die Krankenkassen
anbieten müssen. Durch den Wegfall des Krankengeldanspruchs profitieren Sie von
dem ermäßigten einheitlichen Beitragssatz von 14,9 % (im Gegensatz zu dem sonst
einheitlichen Beitragssatz von 15,5,%). Die neue Regelung trägt unter anderem
dem häufig fehlenden Interesse freiwillig versicherter Selbständiger an
Krankengeldleistungen Rechnung. Den Betroffenen ist jedoch zu raten, jetzt noch
zu handeln, um nicht ab 2009 im Krankheitsfall völlig schutzlos zu sein, und
sich z. B. bei den Krankenkassen über die Wahltarife zu informieren.