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  511 + +  Nochmals: Streichung des Krankengeldes für Selbständige 15.12.2008, 11:35  
  Wir haben Sie am 4.12.2008 in unseren RAK-News unter der Überschrift "Streichung des Krankengeldes für Selbstständige" über Änderungen ab 1.1.2009 im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen informiert. Aus gegebenem Anlass und auf Hinweis der AOK Hessen ergänzen wir diese Information. Wie Ihnen bereits mitgeteilt, entfällt zum 1.1.2009 für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige und Freiberufler der Anspruch auf Krankengeld. Anstelle des früheren automatisch gegebenen Anspruches treten nunmehr Wahltarife, welche die Krankenkassen anbieten müssen. Durch den Wegfall des Krankengeldanspruchs profitieren Sie von dem ermäßigten einheitlichen Beitragssatz von 14,9 % (im Gegensatz zu dem sonst einheitlichen Beitragssatz von 15,5,%). Die neue Regelung trägt unter anderem dem häufig fehlenden Interesse freiwillig versicherter Selbständiger an Krankengeldleistungen Rechnung. Den Betroffenen ist jedoch zu raten, jetzt noch zu handeln, um nicht ab 2009 im Krankheitsfall völlig schutzlos zu sein, und sich z. B. bei den Krankenkassen über die Wahltarife zu informieren.  
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