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Bekanntmachungsplattform für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen
16.01.2009, 11:41
Die Landesjustizverwaltungen haben eine Plattform zur Information über die
Erbringung von Rechtsdienstleistungen geschaffen. Die Bekanntmachungsplattform
unterteilt sich in die Bereiche Registrierungen und Untersagungen.
Im Bereich Registrierungen werden Rechtsdienstleistungen in den Bereichen
Inkassodienstleistungen, Rentenberatung, Rechtsdienstleistungen in einem
ausländischen Recht sowie registrierte Erlaubnisinhaber bekanntgemacht. Diese
Rechtsdienstleistungen dürfen nur durch Personen erbracht werden, die ihre
Sachkunde bei dem zuständigen Gericht nachgewiesen haben.
Im Bereich Untersagungen werden Personen bekanntgemacht, denen eine weitere
Erbringung von Rechtsdienstleistungen untersagt wurde. Dies erfolgt in der Regel
nach dauerhaft unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zum Nachteil der
Rechtssuchenden oder des Rechtsverkehrs.