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  512 + +  Bekanntmachungsplattform für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen 16.01.2009, 11:41  
  Die Landesjustizverwaltungen haben eine Plattform zur Information über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen geschaffen. Die Bekanntmachungsplattform unterteilt sich in die Bereiche Registrierungen und Untersagungen.

Im Bereich Registrierungen werden Rechtsdienstleistungen in den Bereichen Inkassodienstleistungen, Rentenberatung, Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht sowie registrierte Erlaubnisinhaber bekanntgemacht. Diese Rechtsdienstleistungen dürfen nur durch Personen erbracht werden, die ihre Sachkunde bei dem zuständigen Gericht nachgewiesen haben.

Im Bereich Untersagungen werden Personen bekanntgemacht, denen eine weitere Erbringung von Rechtsdienstleistungen untersagt wurde. Dies erfolgt in der Regel nach dauerhaft unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zum Nachteil der Rechtssuchenden oder des Rechtsverkehrs.

Sie erreichen die Plattform hier: http://www.rechtsdienstleistungsregister.de
 
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