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  514 + +  Schutzschriftenregister für hessische Landgerichte 21.01.2009, 10:37  
  Das Hessische Ministerium der Justiz teilt uns mit, dass die hessischen Landgerichte im Jahre 2009 zunächst für ein Jahr befristet am Zentralen Elektronischen Schutzschriftenregister teilnehmen. Das Zentrale Schutzschriftenregister (ZSR) eröffnet für einstweilige Rechtsschutzverfahren neue Wege. Dort können durch Prozessbevollmächtigte Schutzschriften hinterlegt werden. Das Abfragen von Daten im Schutzschriftenregister ist den deutschen Gerichten vorbehalten. Alle Gerichte erhalten hierzu eine Kennung, bestehend aus Kennwort und Passwort. Es nehmen bislang schon mehrere Landgerichte aus der ganzen Bundesrepublik teil, aus Hessen bislang nur Wiesbaden. Nunmehr wird entsprechend einem Beschluss des Hessischen Ministeriums der Justiz der Probebetrieb für alle Landgerichtsbezirke aufgenommen. Einzelheiten hierzu können Sie hier entnehmen unter: http://www.schutzschriftenregister.de.  
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