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Schutzschriftenregister für hessische Landgerichte
21.01.2009, 10:37
Das Hessische Ministerium der Justiz teilt uns mit, dass die hessischen
Landgerichte im Jahre 2009 zunächst für ein Jahr befristet am Zentralen
Elektronischen Schutzschriftenregister teilnehmen. Das Zentrale
Schutzschriftenregister (ZSR) eröffnet für einstweilige Rechtsschutzverfahren
neue Wege. Dort können durch Prozessbevollmächtigte Schutzschriften hinterlegt
werden. Das Abfragen von Daten im Schutzschriftenregister ist den deutschen
Gerichten vorbehalten. Alle Gerichte erhalten hierzu eine Kennung, bestehend aus
Kennwort und Passwort. Es nehmen bislang schon mehrere Landgerichte aus der
ganzen Bundesrepublik teil, aus Hessen bislang nur Wiesbaden. Nunmehr wird
entsprechend einem Beschluss des Hessischen Ministeriums der Justiz der
Probebetrieb für alle Landgerichtsbezirke aufgenommen. Einzelheiten hierzu
können Sie hier entnehmen unter: http://www.schutzschriftenregister.de.