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Gesetz zur Regelung der Verständigung in Strafverfahren
23.01.2009, 09:43
Am 21.01.2009 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Regelung der
Verständigung im Strafverfahren verabschiedet. Die Voraussetzungen einer
Verständigung im Strafverfahren waren bislang gesetzlich nicht geregelt. Der
Bundesgerichtshof hat solche Absprachen für grundsätzlich zulässig erklärt und
vor dem Hintergrund der hohen Belastung der Justiz als unerlässliche
verfahrensökonomische Art der Erledigung bezeichnet. Zentrale Vorschrift zur
Regelung der Verständigung soll der neue § 257c StPO sein. Er enthält Vorgaben
zum zulässigen Gegenstand, zum Zustandekommen und zu den Folgen einer
Verständigung und legt fest, dass die Pflicht des Gerichts zur Aufklärung des
Sachverhalts uneingeschränkt bestehen bleibt. Die BRAK hat in ihrer
Presseerklärung vom 21.01.2009 den Entwurf der Bundesregierung begrüßt. Mit dem
Entwurf kommt die Bundesregierung einer Aufforderung des Bundesgerichtshofs aus
dem Jahr 2005 nach.