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  515 + +  Gesetz zur Regelung der Verständigung in Strafverfahren 23.01.2009, 09:43  
  Am 21.01.2009 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren verabschiedet. Die Voraussetzungen einer Verständigung im Strafverfahren waren bislang gesetzlich nicht geregelt. Der Bundesgerichtshof hat solche Absprachen für grundsätzlich zulässig erklärt und vor dem Hintergrund der hohen Belastung der Justiz als unerlässliche verfahrensökonomische Art der Erledigung bezeichnet. Zentrale Vorschrift zur Regelung der Verständigung soll der neue § 257c StPO sein. Er enthält Vorgaben zum zulässigen Gegenstand, zum Zustandekommen und zu den Folgen einer Verständigung und legt fest, dass die Pflicht des Gerichts zur Aufklärung des Sachverhalts uneingeschränkt bestehen bleibt. Die BRAK hat in ihrer Presseerklärung vom 21.01.2009 den Entwurf der Bundesregierung begrüßt. Mit dem Entwurf kommt die Bundesregierung einer Aufforderung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2005 nach.

Regierungsentwurf: http://www.bmj.de/files/-/3457/RegE%20Gesetz%20zur%20Regelung%20 der%20Verst%C3%A4ndigung%20im%20Strafverfahren.pdf

Presseerklärung der BRAK: http://brak.de/seiten/04_09_01.php
 
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