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  516 + +  Unterhaltsansprüche europaweit effektiver durchsetzen 29.01.2009, 15:47  
  Am 30.1.2009 tritt die Verordnung (EG) Nr. 4/2009 in Kraft.
Sie ist am 10. Januar 2009 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Die Verordnung soll dazu beitragen, Unterhaltsansprüche europaweit effektiver durchsetzen zu können. Geschaffen werden Regeln über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht sowie die Anerkennung und Vollstreckung von in anderen Mitgliedstaaten ergangenen Unterhaltsentscheidungen, die nicht nur Kindesunterhaltsachen, sondern auch Unterhaltsansprüche von Ehegatten und Lebenspartner anwendbar sind. Die Verordnung regelt zudem den Anspruch auf Prozesskostenhilfe:
http://www.rakffm.de/raka/rub_public/tmp/Verordnung(EU)Nr.4-2009 .pdf
 
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