Am 30.1.2009 tritt die Verordnung (EG) Nr. 4/2009 in Kraft.
Sie ist am 10. Januar 2009 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht
worden. Die Verordnung soll dazu beitragen, Unterhaltsansprüche europaweit
effektiver durchsetzen zu können. Geschaffen werden Regeln über die
Zuständigkeit, das anwendbare Recht sowie die Anerkennung und Vollstreckung von
in anderen Mitgliedstaaten ergangenen Unterhaltsentscheidungen, die nicht nur
Kindesunterhaltsachen, sondern auch Unterhaltsansprüche von Ehegatten und
Lebenspartner anwendbar sind. Die Verordnung regelt zudem den Anspruch auf
Prozesskostenhilfe: http://www.rakffm.de/raka/rub_public/tmp/Verordnung(EU)Nr.4-2009
.pdf