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Deutsch-Britische Kammer informiert zum Prompt Payment Code |
04.02.2009, 13:08 |
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Die Rechtsabteilung der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer in
London weist auf eine neue Verhaltensrichtlinie der britischen Regierung hin.
Der Prompt Payment Code (PPC) soll insbesondere Großunternehmen zur Einhaltung
der Zahlungsfristen anhalten. Unternehmen, die dem PPC angehören, verpflichten
sich zur fristgerechten Zahlung gegenüber zumeist kleineren Zulieferfirmen.
Der Beitritt zum PPC ist freiwillig. Daher erscheint es mit Hinblick auf die
derzeitige wirtschaftliche Lage fragwürdig, ob die Einführung einer solchen
Verhaltensrichtlinie den von der Regierung gewünschten Erfolg erzielen wird.
Angelika Baumgarte, Leiterin der Rechtsabteilung der Deutsch-Britischen Kammer,
unterstreicht: "Führende Einzelhändler haben bereits ihre Zahlungsziele
erheblich verlängert. Ob sich Unternehmen freiwillig dem Prompt Payment Code
anschließen, erscheint im aktuellen wirtschaftlichen Klima zweifelhaft."
Die Deutsch-Britische Kammer bietet deutschen Unternehmen, deren britische
Kunden die vereinbarten Zahlungsziele nicht einhalten, Unterstützung durch
Firmen- sowie Kreditauskünfte. Darüber hinaus führen die deutschsprachigen
Mitarbeiter der Rechtsabteilung im Auftrag deutscher Firmen die
außergerichtliche Einziehung ausstehender Forderungen gegenüber britischen
Firmen durch.
Weitere Informationen erhalten Sie bei: Rechtsanwältin Angelika Baumgarte, M.A.,
Tel. 0044 (0)20 7976 4144 oder E-Mail: legal@ahk-london.co.uk
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Jana Lindner, Presse &
Öffentlichkeitsarbeit, Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer, 16
Buckingham Gate, London SW1E 6LB, Tel.: 0044 (0)20 7976 4188 Fa: 0044 (0)20 7976
4101 E-Mail: press@ahk-london.co.uk |
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