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  517 + +  Deutsch-Britische Kammer informiert zum Prompt Payment Code 04.02.2009, 13:08  
  Die Rechtsabteilung der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer in London weist auf eine neue Verhaltensrichtlinie der britischen Regierung hin. Der Prompt Payment Code (PPC) soll insbesondere Großunternehmen zur Einhaltung der Zahlungsfristen anhalten. Unternehmen, die dem PPC angehören, verpflichten sich zur fristgerechten Zahlung gegenüber zumeist kleineren Zulieferfirmen.

Der Beitritt zum PPC ist freiwillig. Daher erscheint es mit Hinblick auf die derzeitige wirtschaftliche Lage fragwürdig, ob die Einführung einer solchen Verhaltensrichtlinie den von der Regierung gewünschten Erfolg erzielen wird. Angelika Baumgarte, Leiterin der Rechtsabteilung der Deutsch-Britischen Kammer, unterstreicht: "Führende Einzelhändler haben bereits ihre Zahlungsziele erheblich verlängert. Ob sich Unternehmen freiwillig dem Prompt Payment Code anschließen, erscheint im aktuellen wirtschaftlichen Klima zweifelhaft."

Die Deutsch-Britische Kammer bietet deutschen Unternehmen, deren britische Kunden die vereinbarten Zahlungsziele nicht einhalten, Unterstützung durch Firmen- sowie Kreditauskünfte. Darüber hinaus führen die deutschsprachigen Mitarbeiter der Rechtsabteilung im Auftrag deutscher Firmen die außergerichtliche Einziehung ausstehender Forderungen gegenüber britischen Firmen durch.

Weitere Informationen erhalten Sie bei: Rechtsanwältin Angelika Baumgarte, M.A., Tel. 0044 (0)20 7976 4144 oder E-Mail: legal@ahk-london.co.uk

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Jana Lindner, Presse & Öffentlichkeitsarbeit, Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer, 16 Buckingham Gate, London SW1E 6LB, Tel.: 0044 (0)20 7976 4188 Fa: 0044 (0)20 7976 4101 E-Mail: press@ahk-london.co.uk
 
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