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LG Köln untersagt Werbung für DEKRA-Zertifikat |
06.02.2009, 16:15 |
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Das LG Köln hat durch Urteil vom 03.02.2009 (Pressemitteilung des LG Köln: http://www.brak.de/seiten/pdf/aktuelles/2009/02_04_Anwaltszertif
izierung.pdf) eine auf Antrag zweier Rechtsanwälte erlassene einstweilige
Verfügung bestätigt, mit welcher es der DEKRA bereits am 12.11.2008 die
Versendung von Werbeschreiben untersagt hatte, in denen ein von ihr verliehenes
Zertifikat unter anderem als "solide Alternative zur Fachanwaltschaft"
angepriesen worden war. Das LG Köln argumentiert, dass dem Hinweis, dass einem
Rechtanwalt eine Zertifizierung in einem bestimmten Rechtsgebiet erteilt worden
ist, ein durchschnittlich informierter und verständiger Rechtsuchender entnehmen
wird, dass bei der Erstellung der geprüften Standards die betroffenen Fachkreise
mitgewirkt haben, zumindest aber die Prüfungskriterien von diesen als Standards
akzeptiert werden. Gerade im Bereich der freien Berufe sei das Verständnis der
angesprochenen Verkehrskreise geprägt durch Bezeichnungen wie z. B. "Fachanwalt"
oder "Facharzt", die ihrerseits darauf basieren, dass die so bezeichneten
Berufsträger vorgegebene Anforderungen an einen bestimmten Kenntnis- und
Erfahrungsstand erfüllen, die von diesen Fachkreisen bestimmt worden sind und
allgemein anerkannt werden. |
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