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Lastschrifteinzugsverfahren bei Gericht
25.03.2009, 10:43
Das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa hat mitgeteilt,
dass zur Beschleunigung der Zahlungsprozesse bei Gericht ein Pilotprojekt zur
Einführung eines Lastschrifteinzugsverfahrens in die Praxis durchgeführt
wird.
Zunächst sollen mit einer Pilotierung beim dem Landgericht Limburg a. d. Lahn
und den Amtsgerichten des Landgerichtsbezirks bis Ende April Erfahrungen mit den
Nutzerwünschen und der bundesweit erstmals in dieser Form eingesetzten Software
gesammelt werden. Die Möglichkeit des Lastschrifteneinzugs von
Gerichtskostenforderungen steht dabei allen bei den genannten Gerichten tätigen
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie den Notarinnen und Notaren für die
schnellere Abwicklung der Zahlungsvorgänge zur Verfügung.
Zur Nutzung des Lastschrifteneinzugsverfahrens reicht es dabei aus, wenn bei
Antrags- bzw. Klageeinreichung eine entsprechende Erklärung (mit entsprechendem
Hinweis auf die Bankverbindung) abgegeben wird. Die Gerichte versenden sodann
eine Vorschusskostenrechnung, in der auf den Lastschrifteinzug hingewiesen wird.
Die Belastung des betroffenen Kontos erfolgt ca. drei Tage nach Erstellung der
Kostenrechnung. Die weitere Bearbeitung des Vorgangs erfolgt unmittelbar nach
Versendung der Kostenrechnung.
Das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa teilt weiterhin
mit, dass bei positivem Verlauf des Pilotprojekts das
Lastschrifteinzugsverfahren etwa Mitte des Jahres bei allen hessischen Gerichten
zur Verfügung steht.