Kammer News      News als Email abonnieren  

   Neueste    Nur Titel  
 
  522 + +  Lastschrifteinzugsverfahren bei Gericht 25.03.2009, 10:43  
  Das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa hat mitgeteilt, dass zur Beschleunigung der Zahlungsprozesse bei Gericht ein Pilotprojekt zur Einführung eines Lastschrifteinzugsverfahrens in die Praxis durchgeführt wird.
Zunächst sollen mit einer Pilotierung beim dem Landgericht Limburg a. d. Lahn und den Amtsgerichten des Landgerichtsbezirks bis Ende April Erfahrungen mit den Nutzerwünschen und der bundesweit erstmals in dieser Form eingesetzten Software gesammelt werden. Die Möglichkeit des Lastschrifteneinzugs von Gerichtskostenforderungen steht dabei allen bei den genannten Gerichten tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie den Notarinnen und Notaren für die schnellere Abwicklung der Zahlungsvorgänge zur Verfügung.
Zur Nutzung des Lastschrifteneinzugsverfahrens reicht es dabei aus, wenn bei Antrags- bzw. Klageeinreichung eine entsprechende Erklärung (mit entsprechendem Hinweis auf die Bankverbindung) abgegeben wird. Die Gerichte versenden sodann eine Vorschusskostenrechnung, in der auf den Lastschrifteinzug hingewiesen wird. Die Belastung des betroffenen Kontos erfolgt ca. drei Tage nach Erstellung der Kostenrechnung. Die weitere Bearbeitung des Vorgangs erfolgt unmittelbar nach Versendung der Kostenrechnung.

Das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa teilt weiterhin mit, dass bei positivem Verlauf des Pilotprojekts das Lastschrifteinzugsverfahren etwa Mitte des Jahres bei allen hessischen Gerichten zur Verfügung steht.
 
  Geschäftsführung E-mail    

 
 
News der Kammer | Administrator: webmaster | Admin-Bereich by Alex 2003   Seitenanfang