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Ombudsstelle für Streitigkeiten zwischen Anwalt und Mandant |
23.04.2009, 12:44 |
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Der Deutsche Bundestag hat heute mit dem Gesetz zur Modernisierung von Verfahren
im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht die Errichtung einer unabhängigen,
bundesweit tätigen "Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft" beschlossen.
"Rechtsuchende können künftig Streitigkeiten mit ihrer Rechtsanwältin oder ihrem
Rechtsanwalt einfach und unkompliziert beilegen, ohne die Gerichte anrufen zu
müssen. Die neue Schlichtungsstelle erlaubt eine einvernehmliche Lösung zwischen
Anwalt und Mandant, die den Rechtssuchenden zudem nichts kostet. Anders als bei
den bereits bestehenden Schlichtungsangeboten örtlicher Rechtsanwaltskammern
darf die Person des Schlichters nicht aus den Reihen der Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte kommen. Dadurch stärken wir das Vertrauen der Bürgerinnen und
Bürger in die Anwaltschaft. Mit der neuen, bundesweiten Schlichtungsstelle
tragen wir erheblich zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen und damit
auch zur Gerichtsentlastung bei", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries.
Der Gesetzentwurf orientiert sich an dem Vorbild anderer erfolgreicher
"Ombudsstellen" wie etwa bei Banken oder Versicherungen. Die Schlichtungsstelle
der Rechtsanwaltschaft soll bei der Bundesrechtsanwaltskammer angesiedelt
werden. Ihre Unabhängigkeit von der Anwaltschaft wird durch die gesetzlichen
Anforderungen an die Person des Schlichters und durch die vorgeschriebene
Beteiligung eines Beirats sichergestellt. Dem Beirat, der bei der Ernennung des
Schlichters und dem Erlass der Schlichtungsordnung mitwirkt, müssen neben
Vertretern der Rechtsanwaltschaft mindestens paritätisch auch Vertreter der
Verbraucherverbände und anderer Einrichtungen (Verbände der Wirtschaft, des
Handwerks oder der Versicherungen) angehören.
Der Tätigkeitsbereich der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft wird sich
auf alle zivil-rechtlichen Streitigkeiten wie beispielsweise über die Höhe der
Anwaltsvergütung (Honorarstreitigkeiten) oder über Haftungsansprüche des
Mandanten gegen den Anwalt (Anwaltshaftung) erstrecken.
Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren, dessen Durchführung sowohl der
Rechtsanwalt als auch der Mandant beantragen können, ist für beide Seiten
freiwillig.
Die neue Schlichtungsstelle ergänzt die bestehenden lokalen
Schlichtungseinrichtungen der Rechtsanwaltskammern und eröffnet den Mandanten
die Möglichkeit, die Berechtigung anwaltlicher Honorarforderungen oder das
Bestehen von Schadensersatzansprüchen wegen anwaltlicher Falschberatung durch
eine von der Anwaltschaft unabhängige Institution überprüfen zu lassen, ohne
sogleich den Rechtsweg beschreiten zu müssen.
Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Es soll zum 1. September
2009 in Kraft treten. |
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Geschäftsführung  |
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