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+ +  Reform des Kontopfändungsschutzes
04.05.2009, 09:14
Der Bundestag hat am 23.04.2009 den Regierungsentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen. Durch die Neuregelung wird ein sog. Pfändungsschutzkonto eingeführt. Auf diesem Konto erhält ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Basispfändungsschutz in Höhe seines Pfändungsfreibetrages, unabhängig davon aus welchen Einkünften dieses Guthaben herrührt. In Zukunft haben somit auch Selbstständige Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben. Lesen Sie hierzu die BMJ-Pressemitteilung v. 24.04.2009 :(
http://www.bmj.de/enid/fbaf8b3e0091d91be372492281944f38,0f71c270 6d635f6964092d0935383330093a0979656172092d0932303039093a096d6f6e7468092d09303409 3a095f7472636964092d0935383330/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html
). Weitere Einzelheiten zum Gesetzentwurf finden Sie unter :
www.bmj.de/p-konto
.
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