Der Präsident des LG Frankfurt teilt uns mit, dass das Landgericht Frankfurt am
Main ab dem 1.5.2009 an das Zentrale Schutzschriftenregisteer (ZSR)
angeschlossen ist. Von diesem Zeitpunkt an haben Rechtsanwälte bundesweit die
Möglichkeit, dort Schutzschriften elektronisch zu hinterlegen. Eine zusätzliche
Übersendung von Schutzschriften per Post an das Landgericht Frankfurt am Main
ist ab dem 1.5.2009 daher nicht mehr erforderlich. Die Servicekräfte des LG sind
angewiesen, ab dem 1.5.2009 bei allen eingehenden Anträgen auf Erlass einer
einstweiligen Verfügung Einsicht in das ZSR zu nehmen und gegebenenfalls
vorhandene Schutzschriften nach Ausdruck der Akte beizufügen. Nähere
Einzelheiten erfahren Sie im Internet unter http://www.schutzschriftenregister.de