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Ein Jahr Erfolgshonorar - jeder 5. Anwalt hat es bereits vereinbart |
06.07.2009, 10:45 |
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Das Soldan Institut für Anwaltsmanagement gibt empirische Daten zum
Erfolgshonorar bekannt. Rechtsanwälte dürfen seit dem 1. Juli 2008 mit ihren
Mandanten eine erfolgsabhängige Vergütung vereinbaren. Gesetzliche
Voraussetzung: Der Mandant muss ohne ein solches Erfolgshonorar von der
Verfolgung seiner Rechte abgehalten werden. Jeder fünfte Rechtsanwalt hat diese
neuen Möglichkeiten bereits genutzt und eine solche Vergütungsvereinbarung
bereits getroffen - dies hat eine repräsentative Befragung von 1.400
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten durch das Soldan Institut ergeben.
20,3% aller befragten Rechtsanwälte gaben in einer Studie der Essener
Anwaltsforscher an, seit dem 1. Juli 2008 mindestens einmal für eine spekulative
Vergütung tätig geworden zu sein. Besonders häufig haben Rechtsanwälte aus
größeren Kanzleien und mit gewerblichen Kunden solche Vereinbarungen
geschlossen. Ein Instrument aktiver Preispolitik sind Erfolgshonorare aber
bislang nicht: Aus der kleinen Gruppe von Anwälten, die bereits Erfahrungen mit
dem neuen Erfolgshonorar haben, vereinbarten es nur 24% mehr als fünf Mal und 3%
mehr als zehn Mal.
In der Bevölkerung ist die Möglichkeit, Erfolgshonorare zu vereinbaren, noch
nicht sehr bekannt: 46% der Rechtsanwälte sind von ihren Mandanten im
vergangenen Jahr überhaupt nicht auf ein mögliches Erfolgshonorar angesprochen
worden ist. 36% der Befragten wurden allenfalls selten, nur 18% zumindest
gelegentlich danach gefragt. Lediglich 3% aller Rechtsanwälte haben mitgeteilt,
dass ihre Mandanten das Thema häufig aufwerfen. Mandanten überörtlicher und
internationaler Sozietäten interessieren sich aber überdurchschnittlich häufig
für Erfolgshonorare: 12% der Rechtsanwälte in überörtlichen Sozietäten und 23%
der Mitglieder internationaler Sozietäten berichten, dass sie seit Sommer 2008
häufig auf Erfolgshonorare angesprochen worden sind.
Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts: "Unsere Daten belegen, dass
die Reform bislang insbesondere für Kanzleien Bedeutung erlangt hat, die viele
gewerbliche Mandanten betreuen. Sie können nun auch in Deutschland ein
international verbreitetes Vergütungsmodell nutzen - um die Gewährleistung des
Zugangs zum Recht geht es hierbei häufig nicht. Ob Erfolgshonorare tatsächlich
den Zugang zum Recht der einfachen Bürger verbessern werden, bleibt daher
abzuwarten." |
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