Kammer News      News als Email abonnieren  

   Neueste    Nur Titel  
 
  537 + +  Neuregelung des § 15a RVG 29.07.2009, 11:11  
  Hinweis zum automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren

Das Justizministerium Baden-Württemberg als Koordinierungsstelle für das automatisierte Mahnverfahren weist darauf hin, dass mit der Neuregelung des § 15a RVG der Gesetzgeber klargestellt habe, dass die Anrechnungsreihenfolge aufeinander anzurechnender Gebühren grundsätzlich der Wahl des Anwalts obliege. Damit stehe es dem Anwalt frei, die vorgerichtliche Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr anzurechnen oder umgekehrt. Wegen der Einzelheiten wird auf die Anlage verwiesen: http://rakffm.de/raka/rub_public/tmp/HinweisAutomMahnverfahren.p df
 
  Geschäftsführung E-mail    

 
 
News der Kammer | Administrator: webmaster | Admin-Bereich by Alex 2003   Seitenanfang