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Wirksame Klageerhebung per E-Mail ohne qualifizierte digitale Signatur
18.09.2009, 09:32
Das Finanzgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 09.07.2009 (16 K 572/09 E)
entschieden, dass eine Klageerhebung per E-Mail wirksam erfolgen kann, ohne dass
der E-Mail eine qualifizierte digitale Signatur beigefügt war. Nach Ansicht des
Gerichts waren alle Voraussetzungen für eine elektronische Kommunikation mit dem
Finanzgericht erfüllt. Sowohl die Finanzgerichtsordnung (FGO) als auch die
"Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten
und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen" setzen keine qualifizierte
elektronische Signatur voraus.
Sie finden das Urteil hier: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2009/16_K_572_09_
Eurteil20090709.html