Kammer News      News als Email abonnieren  

   Neueste    Nur Titel  
 
  548 + +  EuGH bestätigt freie Anwaltswahl 18.09.2009, 09:44  
  Der EuGH hat am 10. September entschieden (C-199/08), dass sich ein Rechtsschutzversicherer in dem Fall, dass eine größere Anzahl von Versicherungsnehmern durch dasselbe Ereignis geschädigt ist, nicht das Recht vorbehalten kann, selbst den Rechtsvertreter aller betroffenen Versicherungsnehmer auszuwählen. Dem Urteil lag ein Vorabentscheidungsverfahren in einem Rechtsstreit zwischen einem österreichischen Staatsangehörigen und der UNIQA Sachversicherung AG zu Grunde. Der Versicherungsnehmer hatte nach der Insolvenz eines Wertpapierdienstleisters, durch die auch weitere Versicherungsnehmer der UNIQA geschädigt wurden, einen Rechtsanwalt mit seiner Vertretung im Konkursverfahren gegen den Wertpapierdienstleister beauftragt. Unter Berufung auf die vereinbarten Allgemeinen Bedingungen für Rechtsschutzversicherer lehnte die UNIQA eine Kostenübernahme ab. Diese sahen vor, dass in Fällen von Sammelklagen oder Musterprozessen die Versicherung einen Rechtsvertreter bestimmen kann. Der Versicherungsnehmer wandte dagegen ein, dass eine solche Klausel nicht mit der Richtlinie 87/344/EWG des Rates vom 22. Juni 1987 zur Koordination der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Rechtsschutzversicherungen vereinbar und deswegen unwirksam sei. Art. 4 Abs. 1 Buchst a der Richtlinie habe allgemeine Bedeutung und sehe unabhängig von der Vermeidung oder Behebung von Interessenkollisionen eine besondere Garantie für die Rechtsschutzversicherten vor. UNIQUA und die Europäische Kommission vertraten die Auffassung, dass nach der Richtlinie der Versicherungsnehmer nur in den Fällen einer Interessenkollision das Recht habe, sich seinen Anwalt frei zu wählen. Gegen diese Auffassung sprechen jedoch nach Ansicht des EuGH vor allem systematische Überlegungen. Viele Vorgaben der Richtlinie würden, wenn man dieser Ansicht folgte, bedeutungslos werden. Zudem solle durch die Richtlinie ein umfassender Schutz des Versicherungsnehmers gewährleistet werden.

Sie finden das Urteil hier: http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de&newform=ne wform&alljur=alljur&jurcdj=jurcdj&jurtpi=jurtpi&jurtfp=jurtfp&alldocrec=alldocre c&docj=docj&docor=docor&docop=docop&docav=docav&docsom=docsom&docinf=docinf&alld ocnorec=alldocnorec&docnoj=docnoj&docnoor=docnoor&radtypeord=on&typeord=ALL&docn odecision=docnodecision&allcommjo=allcommjo&affint=affint&affclose=affclose&numa ff=c-199%2F08&ddatefs=&mdatefs=&ydatefs=&ddatefe=&mdatefe=&ydatefe=&nomusuel=&do maine=&mots=&resmax=100&Submit=Suchen
 
  Geschäftsführung E-mail    

 
 
News der Kammer | Administrator: webmaster | Admin-Bereich by Alex 2003   Seitenanfang